PAO ст. 66Beschlußfähigkeit des Vorstands
Erster Unterabschnitt Vorstand
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Erster Unterabschnitt Vorstand
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.