PAO ст. 134Abstimmung über das Verbot
Fünfter Abschnitt Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme
Zur Verhängung des Berufs- oder Vertretungsverbots ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.
Fünfter Abschnitt Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme
Zur Verhängung des Berufs- oder Vertretungsverbots ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.