ParlBG · Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland ParlBG ст. 8Rückholrecht ДействуетОфициальный текст Der Bundestag kann die Zustimmung zu einem Einsatz bewaffneter Streitkräfte widerrufen. ← Предыдущая · ст. 7 Содержание ст. 9 · Следующая →