NeuGlV · Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes
NeuGlV ст. 23Anwendbarkeit der Bundeswahlordnung
Dritter Unterabschnitt Abstimmungshandlung
Auf die Abstimmungshandlung sind die Vorschriften der Bundeswahlordnung über die Wahlhandlung entsprechend anzuwenden.