NamÄndG · Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
NamÄndG ст. 10
Die namensrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben unberührt.
NamÄndG · Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
Die namensrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben unberührt.