MV ст. 5Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz
1. Teil Allgemeine Vorschriften
Die Flurbereinigungsbehörden haben Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz mitzuteilen.
1. Teil Allgemeine Vorschriften
Die Flurbereinigungsbehörden haben Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz mitzuteilen.