MilchPQV · Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte
MilchPQV ст. 4Besondere Kennzeichnungsvorschriften
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Die nach § 3 Absatz 2 gleichgestellten Begriffe dürfen bei der Kennzeichnung verwendet werden.
MilchPQV · Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Die nach § 3 Absatz 2 gleichgestellten Begriffe dürfen bei der Kennzeichnung verwendet werden.