MilchPQV · Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte
MilchPQV ст. 12Butter und bestimmte andere Milchstreichfette
Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Herstellung
Butter und bestimmte andere Milchstreichfette sind nach den Anforderungen herzustellen, die festgelegt sind in 1.
Artikel 78 Absatz 1 Buchstabe f in Verbindung mit Anhang VII Teil VII und dessen Anlage II Abschnitt A der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und
2.
den zu diesen Bestimmungen ergangenen Rechtsakten der Europäischen Kommission, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 445/2007.