MsbG · Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen
MsbG ст. 40Anbindungsverpflichtung von Messeinrichtungen für Gas
Kapitel 5 Liegenschaftsmodernisierung; Anbindungsverpflichtung
Neue Messeinrichtungen für Gas im Sinne von § 20 sind bei registrierender Leistungsmessung spätestens ab dem 1. Juli 2028 an vorhandene Smart-Meter-Gateways anzubinden, im Übrigen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Anbindung technisch möglich ist und dem jeweiligen Anschlussnutzer durch die Anbindung keine Mehrkosten entstehen.