MDBNDVerfSchVDV ст. 65Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 4 Bestehen der Laufbahnprüfung,
Wer die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt 1.
einen Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und
2.
eine Bescheinigung über die erbrachten Ausbildungsleistungen.