MDBNDVerfSchVDV ст. 15Schriftlicher Teil
Teil 2 Auswahlverfahren
(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens werden insbesondere kognitive Fähigkeiten sowie die Fähigkeit zur sicheren Erfassung eines Textes geprüft.
(2) Der schriftliche Teil besteht aus bis zu drei Leistungstests.