MarkenV · Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes
MarkenV ст. 42bÄnderung oder Löschung einer Lizenz
Abschnitt 6 Lizenz
Der Antrag auf Änderung oder Löschung einer nach § 30 Absatz 6 des Markengesetzes eingetragenen Lizenz muss die Registernummer der Marke und die Bezeichnung der Lizenz, die geändert oder gelöscht werden soll, enthalten.