MarkenV · Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes
MarkenV ст. 24Ort und Form des Registers
Teil 3 Register, Urkunde, Veröffentlichung
(1) Das Register wird beim Deutschen Patent- und Markenamt geführt.
(2) Seit dem 1. August 1999 wird das Register in Form einer elektronischen Datenbank betrieben.