MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
MarkenG ст. 1Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen
Teil 1 Anwendungsbereich
Nach diesem Gesetz werden geschützt: 1.
Marken,
2.
geschäftliche Bezeichnungen,
3.
geographische Herkunftsangaben.