MalerLackAusbV ст. 8Inhalt des Teiles 1
Unterabschnitt 1 Prüfung Teil 1
Teil 1 der Gesellenprüfung erstreckt sich auf 1.
die in Anlage Abschnitt A genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2.
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.