DE · LuftPersV
Verordnung über Luftfahrtpersonal
Содержание
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- ст. 1 Erlaubnispflichtiges Personal
- ст. 2 Arten der Erlaubnis und Sonderregelungen der Erlaubnispflicht
- ст. 3 Anwendbare Vorschriften
- ст. 4 Mindestalter bei Erteilung der Erlaubnis
- ст. 5 Zuständige Stellen für die Erteilung von Erlaubnissen
- ст. 6 Durchführungsbestimmungen
- ст. 7 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
- ст. 8 Erteilung der Erlaubnis und mitzuführende Dokumente
- ст. 9 Gültigkeitsdauer von Erlaubnissen und Berechtigungen
- ст. 10 Voraussetzungen für die Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen
- ст. 11 Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis
- ст. 12 Anrechnung von im Militärdienst erworbenen Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten
- ст. 13 Anerkennung von Erlaubnissen für Flugingenieure
- ст. 14 Anerkennung von Flugsimulationsübungsgeräten
- ст. 15 Widerruf, Beschränkung und Ruhen der Erlaubnis
- ст. 16 Voraussetzungen für die Ausbildung
- ст. 17 Mindestalter für den Beginn der Ausbildung
- ст. 18 Zuverlässigkeit
- ст. 19 Bewerbermeldung
- ст. 20 Zweifel an der Tauglichkeit oder Zuverlässigkeit
- ст. 21 Flugmedizinische Tauglichkeit
- ст. 21a Medizinische Sachverständige des Luftfahrt-Bundesamtes
- ст. 22 Alleinflüge
- ст. 23 Ausbildungsbetriebe
- ст. 24 Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis
- ст. 25 Form der Ausbildungserlaubnis
- ст. 26 Zuständige Stellen für die Erteilung der Ausbildungserlaubnis
- ст. 26a Zuständige Stellen für die Verwaltung von Erklärungen und für die Genehmigung von Ausbildungsprogrammen von erklärten Ausbildungsorganisationen
- ст. 27 Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis
- ст. 28 Erteilung und Umfang der Ausbildungserlaubnis
- ст. 29 Zulassung eines Dachverbandes als Ausbildungsbetrieb
- ст. 30 Beginn der Ausbildungstätigkeit
- ст. 31 Aufsicht über Ausbildungsbetriebe
- ст. 32 Rücknahme und Widerruf der Ausbildungserlaubnis
- ст. 34 Fliegerärztlicher Ausschuss
- Unterabschnitt 2 Luftsportgeräteführer
- ст. 42 Fachliche Voraussetzungen
- ст. 42a
- ст. 43 Prüfung
- ст. 44 Erteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer
- ст. 45 Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer
- ст. 45a Flugerfahrung bei Mitnahme von Fluggästen
- ст. 45b Anrechnung von Flugzeiten
- Unterabschnitt 3 Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder
- ст. 62 Fachliche Voraussetzungen
- ст. 63 Prüfung
- ст. 64 Erteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Flugtechniker
- ст. 65 Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Flugtechniker
- Unterabschnitt 4 Berechtigung für Langstreckenflug
- ст. 77 Langstreckenflugberechtigung für Flugzeugführer
- Unterabschnitt 5 Berechtigung für Schleppflug und Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer
- ст. 84 Schleppberechtigung
- ст. 84a Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer
- ст. 87
- Unterabschnitt 6 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftfahrtpersonal sowie zur Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten
- ст. 88 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Flugingenieuren
- ст. 95a Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftsportgeräteführern
- ст. 96 Erteilung, Umfang, Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung der Berechtigungen
- Unterabschnitt 1 Prüfer von Luftfahrtgerät
- ст. 104 Erteilung und Umfang der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät
- ст. 105 Musterberechtigung für Prüfer von Luftfahrtgerät
- ст. 106 Fachliche Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
- ст. 107 Ersetzbarkeit der Berufsausbildung
- ст. 108 Anrechenbarkeit praktischer Erfahrung, Ersetzbarkeit der beruflichen Tätigkeit
- ст. 109 Prüfung
- ст. 110 Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Erneuerung der Erlaubnis
- Unterabschnitt 2 Freigabeberechtigtes Personal
- ст. 111a Fachliche Voraussetzungen, Prüfungen, Erteilung und Umfang der Erlaubnis für freigabeberechtigtes Personal
- Unterabschnitt 3 Flugdienstberater
- ст. 112 Fachliche Voraussetzungen
- ст. 113 Prüfung
- ст. 114 Erteilung, Umfang und Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Flugdienstberater
- Unterabschnitt 4 Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und sonstigem Luftfahrtgerät, das nach § 6 Nummer 9 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung verkehrszulassungspflichtig ist
- ст. 115 Fachliche Voraussetzungen, Prüfung
- ст. 116 Erteilung, Umfang und Gültigkeit des Ausweises für Steuerer von Flugmodellen
- Unterabschnitt 1 Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder zur Erneuerung einer Lizenz, eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung
- ст. 117 Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder Erneuerung eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung
- Unterabschnitt 2 Nachweis der fliegerischen und fachlichen Voraussetzungen
- ст. 120 Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen
- ст. 121 Nachweis der theoretischen Ausbildung
- ст. 123
- ст. 125 Nachweis von Sprachkenntnissen
- ст. 125a Anerkennung einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen
- Unterabschnitt 3 Durchführung der Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen; Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung
- ст. 128 Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen für Luftfahrer; Anerkennung von Prüfern
- ст. 128a Prüfungen für freigabeberechtigtes Personal und für Prüfer von Luftfahrtgerät; Anerkennung von Prüfern
- ст. 129 Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung
- Unterabschnitt 4 Zuständige Stellen, Antragstellung, Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
- ст. 131 Zuständige Stellen
- ст. 132 Antragstellung
- ст. 133 Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
- Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschriften
- ст. 134 Ordnungswidrigkeiten
- ст. 135 Übergangsvorschriften
- ст. 136
- ст. 137