LuftKostV · Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
LuftKostV ст. 8Stundung und Erlaß
Die Forderungen auf Zahlung von Gebühren können auch gestundet oder ganz oder teilweise erlassen werden, wenn das öffentliche Interesse es verlangt.
LuftKostV · Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Die Forderungen auf Zahlung von Gebühren können auch gestundet oder ganz oder teilweise erlassen werden, wenn das öffentliche Interesse es verlangt.