LPachtVG · Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen
LPachtVG ст. 5Härteklausel
Landpachtverträge und Vertragsänderungen dürfen nicht nach § 4 beanstandet werden, wenn dies eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil wäre.
LPachtVG · Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen
Landpachtverträge und Vertragsänderungen dürfen nicht nach § 4 beanstandet werden, wenn dies eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil wäre.