LA-EG-Saar · Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
LA-EG-Saar ст. 25Ausschluß der Entschädigungsberechtigung nach dem Währungsausgleichsgesetz
Erster Titel Ergänzende Vorschriften zu den einzelnen Ausgleichsleistungen
Bei Anwendung des § 1 Abs. 4 des Währungsausgleichsgesetzes wird Entschädigung auch aus solchen Spareinlagen nicht gewährt, die im Saarland auf Franken umgestellt worden sind oder umstellungsfähig waren.