LA-EG-Saar · Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
LA-EG-Saar ст. 16Erstattung saarländischer Unterhaltshilfe
Erster Titel Ergänzende Vorschriften zu den einzelnen Ausgleichsleistungen
§ 290 des Lastenausgleichsgesetzes ist auch auf Unterhaltshilfe nach dem saarländischen Unterhaltshilfe-Gesetz anzuwenden.