KWKG 2025 · Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
KWKG 2025 ст. 21Zuschlagzahlungen für Kältenetze
Abschnitt 4 Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze
Die §§ 18, 19 und 20 sind für den Neu- und Ausbau von Kältenetzen entsprechend anzuwenden.