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KVBG · Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung

KVBG ст. 24Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge

Teil 3 Ausschreibungen zur Reduzierung der Steinkohleverstromung

ДействуетОфициальный текст

Die Bundesnetzagentur gibt das Ergebnis der Ausschreibung mit den folgenden Angaben auf ihrer Internetseite bekannt: 1.

dem Gebotstermin der Ausschreibung, für den die Zuschläge bekanntgegeben werden,

2.

den Namen der Bieter und der Steinkohleanlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, mit a)

der jeweils bezuschlagten Gebotsmenge,

b) der Nummer des Gebotes, sofern ein Bieter mehrere Gebote abgegeben hat,

c) einer eindeutigen Zuschlagsnummer,

d) Angaben zu der angestrebten Nutzung des Standorts der Steinkohleanlage nach dem Wirksamwerden des Verbots der Kohleverfeuerung und

3.

dem niedrigsten und dem höchsten Gebotswert, die einen Zuschlag erhalten haben.

Der Zuschlag ist eine Woche nach der Veröffentlichung nach Satz 1 als öffentlich bekanntgegeben anzusehen.