KrWaffKontrG · Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes
KrWaffKontrG ст. 26Vor Inkrafttreten des Gesetzes erteilte Genehmigungen
Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
Genehmigungen, die im vorläufigen Genehmigungsverfahren auf Grund des Artikels 26 Abs. 2 des Grundgesetzes erteilt worden sind, gelten als nach diesem Gesetz erteilt.