KraftstoffLBV · Verordnung über Lieferbeschränkungen für Kraftstoff in einer Versorgungskrise
KraftstoffLBV ст. 5Zuteilungskürzungen durch Verordnung
2. Abschnitt Zuteilung von Bezugscheinen auf Antrag für bestimmten Bedarf
Die sich nach § 4 ergebende Menge an Kraftstoff kann für die in § 4 Abs. 1 genannten Zwecke durch Verordnung gekürzt oder auf andere Weise kontingentiert werden.