KraftstoffLBV · Verordnung über Lieferbeschränkungen für Kraftstoff in einer Versorgungskrise
KraftstoffLBV ст. 2Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen
1. Abschnitt Liefer- und Bezugsbeschränkungen für Kraftstoffe
Der Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen wird durch Verordnung bestimmt. Er kann für Benzin und Dieselkraftstoff unterschiedlich sein.