KonsG · Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse
KonsG ст. 7Hilfe für Gefangene
2. Abschnitt Einzelne Konsularische Aufgaben und Befugnisse
Die Konsularbeamten sollen in ihrem Konsularbezirk deutsche Untersuchungs- und Strafgefangene auf deren Verlangen betreuen und ihnen insbesondere Rechtsschutz vermitteln.