KonsG · Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse
KonsG ст. 25eAuslagen
5. Abschnitt Gebühren, Auslagen und Kostenerstattung
Die Erstattung von Auslagen kann auch verlangt werden, wenn für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung keine Gebühr vorgesehen ist.