KonsG · Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse
KonsG ст. 20Kreis der Honorarkonsularbeamten
4. Abschnitt Die Honorarkonsularbeamten
Honorarkonsularbeamte sind Ehrenbeamte im Sinne des Beamtenrechts, die mit der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben beauftragt sind.