KonsG · Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse
KonsG ст. 2Übertragene konsularische Aufgaben
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Die Konsularbeamten sind berufen, die Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen, die ihnen durch dieses Gesetz oder andere Rechts- und Verwaltungsvorschriften übertragen werden, insbesondere auf folgenden Gebieten, -
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten,
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Paß- und Sichtvermerksangelegenheiten,
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Personenstandsangelegenheiten,
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Mitwirkung bei der Erledigung von Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und bei Nachlaßangelegenheiten,
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Beurkundungen, Legalisation ausländischer und Echtheitsbestätigung inländischer öffentlicher Urkunden,
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Schiffahrtssachen und Seemannsangelegenheiten,
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Erledigung oder Übermittlung von Rechtshilfeersuchen,
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Zustellungen,
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Überwachung der Einhaltung von Verträgen.