KonsG · Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse
KonsG ст. 17Aufnahme von Verklarungen
2. Abschnitt Einzelne Konsularische Aufgaben und Befugnisse
Die Konsularbeamten sind befugt, Verklarungen aufzunehmen.
KonsG · Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse
2. Abschnitt Einzelne Konsularische Aufgaben und Befugnisse
Die Konsularbeamten sind befugt, Verklarungen aufzunehmen.