KochAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin
KochAusbV ст. 2Dauer der Berufsausbildung
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
KochAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.