KlärEV · Verordnung über den Klärschlamm-Entschädigungsfonds
KlärEV ст. 9Antragstellung
Dritter Abschnitt Entschädigungsleistungen
Die Entschädigungen nach § 11 Abs. 1 des Düngegesetzes wird auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich bei der Bundesanstalt zu stellen.