KlärEV · Verordnung über den Klärschlamm-Entschädigungsfonds
KlärEV ст. 10Selbstbehalt für Sachschäden
Dritter Abschnitt Entschädigungsleistungen
Der durch die landbauliche Verwertung von Klärschlamm Geschädigte hat bei Sachschäden einen Schaden bis zu einer Höhe von 1.125 Deutsche Mark pro Schadensfall selbst zu tragen.