KiZDAV · Verordnung zur Datenübermittlung zwischen den für das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz und den für den Kinderzuschlag zuständigen Stellen KiZDAV ст. 6Inkrafttreten ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. ← Предыдущая · ст. 5 Содержание