KGSG · Gesetz zum Schutz von Kulturgut
KGSG ст. 5Grundsatz
Abschnitt 1 Unterschutzstellen des nationalen Kulturgutes
Nationales Kulturgut unterliegt als Teil des kulturellen Erbes Deutschlands dem Schutz gegen Abwanderung aus dem Bundesgebiet nach diesem Gesetz.