DE · KfSachvG
Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
Содержание
- ст. 1 Amtliche Anerkennung als Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
- ст. 2 Voraussetzung für die Anerkennung
- ст. 3 Antragsverfahren
- ст. 4 Prüfung für die Anerkennung
- ст. 5 Anerkennung
- ст. 6 Tätigkeit der Sachverständigen und Prüfer
- ст. 7 Ruhen und Erlöschen der Anerkennung
- ст. 8 Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
- ст. 9 Erteilung einer neuen Anerkennung
- ст. 10 Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr
- ст. 11 Einrichtung und Aufgaben der Technischen Prüfstelle
- ст. 12 Organisation der Technischen Prüfstelle
- ст. 13 Aufsicht über die Technische Prüfstelle
- ст. 14 Staatliche Technische Prüfstellen
- ст. 15 Zuständigkeiten
- ст. 16 Sachverständige und Prüfer bei Behörden
- ст. 17 Ausnahmeregelung
- ст. 18 Kosten
- ст. 19 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- ст. 20 Ordnungswidrigkeiten
- ст. 21
- ст. 22 Örtliche Kraftfahrsachverständigenregister
- ст. 23 Registrierung im Kraftfahrt-Bundesamt
- ст. 24 Zweck der Registrierung
- ст. 25 Erhebung der Daten
- ст. 26 Übermittlung der Daten zur Registrierung
- ст. 27 Übermittlung der Daten aus den Registern
- ст. 28 Abgleich mit dem Fahreignungsregister
- ст. 29 Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
- ст. 30 Löschung der Daten
- ст. 31 Register über die Sachverständigen der Bundeswehr
- ст. 32 Übergangsregelung
- ст. 33 Inkrafttreten