DE · KfSachvG
Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
Съдържание
- чл. 1 Amtliche Anerkennung als Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
- чл. 2 Voraussetzung für die Anerkennung
- чл. 3 Antragsverfahren
- чл. 4 Prüfung für die Anerkennung
- чл. 5 Anerkennung
- чл. 6 Tätigkeit der Sachverständigen und Prüfer
- чл. 7 Ruhen und Erlöschen der Anerkennung
- чл. 8 Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
- чл. 9 Erteilung einer neuen Anerkennung
- чл. 10 Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr
- чл. 11 Einrichtung und Aufgaben der Technischen Prüfstelle
- чл. 12 Organisation der Technischen Prüfstelle
- чл. 13 Aufsicht über die Technische Prüfstelle
- чл. 14 Staatliche Technische Prüfstellen
- чл. 15 Zuständigkeiten
- чл. 16 Sachverständige und Prüfer bei Behörden
- чл. 17 Ausnahmeregelung
- чл. 18 Kosten
- чл. 19 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- чл. 20 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 21
- чл. 22 Örtliche Kraftfahrsachverständigenregister
- чл. 23 Registrierung im Kraftfahrt-Bundesamt
- чл. 24 Zweck der Registrierung
- чл. 25 Erhebung der Daten
- чл. 26 Übermittlung der Daten zur Registrierung
- чл. 27 Übermittlung der Daten aus den Registern
- чл. 28 Abgleich mit dem Fahreignungsregister
- чл. 29 Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
- чл. 30 Löschung der Daten
- чл. 31 Register über die Sachverständigen der Bundeswehr
- чл. 32 Übergangsregelung
- чл. 33 Inkrafttreten