KerAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin
KerAusbV ст. 2Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
KerAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.