KCanG · Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis
KCanG ст. 24Mitgliedsbeiträge; laufende Beiträge
Abschnitt 5 Mitgliedsbeiträge und Selbstkostendeckung in Anbauvereinigungen
Anbauvereinigungen legen, wenn sie Vereine sind, ihre Mitgliedsbeiträge und, wenn sie Genossenschaften sind, die laufenden Beiträge ihrer Mitglieder zur Erfüllung ihres in § 1 Nummer 13 genannten ausschließlichen Zwecks in ihrer Satzung fest.