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Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände
Содержание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- ст. 1 Geltungsbereich
- ст. 2 Begriffsbestimmungen
- ст. 3 Inhalt und Umfang der Berichterstattung
- ст. 4 Einreichung bei der Bundesanstalt
- ст. 5 Investmentrechtliche Rechnungslegung
- Unterabschnitt 1 Jahresberichte von Sondervermögen
- ст. 6 Verantwortung und Zweck
- ст. 7 Bestandteile des Jahresberichts
- ст. 8 Tätigkeitsbericht
- ст. 9 Vermögensübersicht
- ст. 10 Vermögensaufstellung
- ст. 11 Ertrags- und Aufwandsrechnung
- ст. 12 Verwendungsrechnung für das Sondervermögen
- ст. 13 Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen
- ст. 14 Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
- ст. 15 Anteilklassen
- ст. 16 Sonstige Angaben
- Unterabschnitt 2 Sonstige Berichte von Sondervermögen
- ст. 17 Halbjahresbericht
- ст. 18 Zwischenbericht
- ст. 19 Auflösungs- und Abwicklungsbericht
- Unterabschnitt 3 Investmentgesellschaft
- ст. 20 Anwendbarkeit auf Investmentgesellschaften
- ст. 21 Bilanz
- ст. 22 Gewinn- und Verlustrechnung
- ст. 23 Lagebericht
- ст. 24 Verwendungsrechnung und Entwicklungsrechnung bei der Investmentkommanditgesellschaft
- ст. 25 Anhang
- Abschnitt 3 Bewertung
- ст. 26 Allgemeine Bewertungsgrundsätze
- ст. 27 Bewertung auf der Grundlage von handelbaren Kursen
- ст. 28 Bewertung auf der Grundlage geeigneter Bewertungsmodelle
- ст. 29 Besonderheiten bei Investmentanteilen, Bankguthaben und Verbindlichkeiten
- ст. 30 Besonderheiten bei Anlagen in Immobilien
- ст. 31 Bewertung von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
- ст. 32 Besonderheiten bei Vermögensgegenständen mit dem Charakter einer unternehmerischen Beteiligung
- ст. 33 Besonderheiten bei Anlagen in sonstigen Sachwerten
- ст. 34 Besonderheiten bei Anlagen von Spezial-AIF
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- ст. 35 Übergangsregelungen
- ст. 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten