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KAPrüfbV · Verordnung über den Gegenstand der Prüfung und die Inhalte der Prüfungsberichte für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Investmentkommanditgesellschaften und Sondervermögen

KAPrüfbV ст. 19Erläuterungen

Unterabschnitt 2 Erläuterungen zur Rechnungslegung

ДействуетОфициальный текст

Ob und inwieweit im Prüfungsbericht 1.

die Bilanzposten einschließlich Eventualverbindlichkeiten und anderen Verbindlichkeiten,

2.

die Angaben unter dem Bilanzstrich und

3.

die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

zu erläutern und mit den Vorjahreszahlen zu vergleichen sind, unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit.