DE · DVO-JuSchG
Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes
Содержание
- ст. 1 Sitz der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien
- ст. 2 Beginn des Verfahrens
- ст. 3 Einheitliches Verfahren
- ст. 4 Beteiligte, Anregende
- ст. 5 Verhandlungstermin
- ст. 6 Ablehnung von Mitgliedern der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien
- ст. 7 Verhandlungsgrundsätze
- ст. 8 Durchführung der Verhandlung
- ст. 8a Durchführung der Sitzung des Gremiums im Wege der Bild- und Tonübertragung
- ст. 9 Beratung, Abstimmung, Entscheidung, Zustellung
- ст. 10 Vereinfachtes Verfahren
- ст. 11 Belehrungspflichten
- ст. 12 Stellvertretende Mitglieder der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien
- ст. 13 Führung und Veröffentlichung der Liste
- ст. 14 Zusammenarbeit mit der Kommission für Jugendmedienschutz
- ст. 15 Mitteilungspflichten
- ст. 16 Inkrafttreten