DE · DVO-JuSchG
Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes
Съдържание
- чл. 1 Sitz der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien
- чл. 2 Beginn des Verfahrens
- чл. 3 Einheitliches Verfahren
- чл. 4 Beteiligte, Anregende
- чл. 5 Verhandlungstermin
- чл. 6 Ablehnung von Mitgliedern der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien
- чл. 7 Verhandlungsgrundsätze
- чл. 8 Durchführung der Verhandlung
- чл. 8a Durchführung der Sitzung des Gremiums im Wege der Bild- und Tonübertragung
- чл. 9 Beratung, Abstimmung, Entscheidung, Zustellung
- чл. 10 Vereinfachtes Verfahren
- чл. 11 Belehrungspflichten
- чл. 12 Stellvertretende Mitglieder der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien
- чл. 13 Führung und Veröffentlichung der Liste
- чл. 14 Zusammenarbeit mit der Kommission für Jugendmedienschutz
- чл. 15 Mitteilungspflichten
- чл. 16 Inkrafttreten