JubVÄndV 4 · Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes JubVÄndV 4 ст. 3 ДействуетОфициальный текст Eine Neuberechnung der Jubiläumsdienstzeit nach Maßgabe dieser Verordnung erfolgt auf Antrag. ← Предыдущая · ст. 2 Содержание ст. 4 · Следующая →