Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

JArbSchG · Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend

JArbSchG ст. 28aBeurteilung der Arbeitsbedingungen

Dritter Titel Sonstige Pflichten des Arbeitgebers

ДействуетОфициальный текст

Vor Beginn der Beschäftigung Jugendlicher und bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen hat der Arbeitgeber die mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen Jugendlicher zu beurteilen. Im übrigen gelten die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes.