IStGHG · Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof
IStGHG ст. 57Zustellungen
Teil 5 Sonstige Rechtshilfe
(1) Für das Verfahren bei Zustellungen gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend.
(2) Die Zustellung einer Ladung des Gerichtshofes an den Beschuldigten im Wege der Ersatzzustellung ist ausgeschlossen.