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IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

IRG ст. 61cAudiovisuelle Vernehmung

Fünfter Teil Sonstige Rechtshilfe

ДействуетОфициальный текст

Die Auferlegung von Kosten oder die Festsetzung eines Ordnungsmittels gegen einen Zeugen oder Sachverständigen, der einer Ladung zur Einvernahme durch eine ausländische Justizbehörde im Wege der Videokonferenz keine Folge leistet, unterbleibt.