IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
IRG ст. 61cAudiovisuelle Vernehmung
Fünfter Teil Sonstige Rechtshilfe
Die Auferlegung von Kosten oder die Festsetzung eines Ordnungsmittels gegen einen Zeugen oder Sachverständigen, der einer Ladung zur Einvernahme durch eine ausländische Justizbehörde im Wege der Videokonferenz keine Folge leistet, unterbleibt.