IntGüRVG · Internationales Güterrechtsverfahrensgesetz
IntGüRVG ст. 2Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften
Abschnitt 1 Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen
Auf gerichtliche Verfahren sind die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, soweit in der Verordnung (EU) 2016/1103 und der Verordnung (EU) 2016/1104 sowie in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist.