InsO ст. 311Aufnahme des Verfahrens über den Eröffnungsantrag
Zehnter Teil Verbraucherinsolvenzverfahren
Werden Einwendungen gegen den Schuldenbereinigungsplan erhoben, die nicht gemäß § 309 durch gerichtliche Zustimmung ersetzt werden, so wird das Verfahren über den Eröffnungsantrag von Amts wegen wieder aufgenommen.