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IndMetAusbV 2007 · Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen

IndMetAusbV 2007 ст. 34Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung

Teil 8 Zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

ДействуетОфициальный текст

(1) Die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung erstreckt sich auf die in Anlage 7 Teil D genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

(2) In der Prüfung der Zusatzqualifikation soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1.

3D-Datensätze zu erstellen und anzuwenden,

2.

Änderungsmaßnahmen zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren sowie

3.

die Qualität der durchgeführten Änderungen zu prüfen und zu sichern.